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Aesthetify vs. Verbraucherzentrale: Was steckt hinter der Kritik?
Stand: 30.10.2025
Die Verbraucherzentrale NRW hat in den vergangenen Monaten mehrfach Maßnahmen gegen die Aesthetify GmbH aus Recklinghausen eingeleitet. Dabei handelt es sich um einen spezialisierten Anbieter von minimalinvasiven ästhetischen Behandlungen durch approbierte Ärzte. Das Ziel von Aesthetify ist es, Patientinnen und Patienten transparent, evidenzbasiert und empathisch über ästhetische Möglichkeiten der Gesichtsoptimierung zu informieren. Trotzdem wurde das Unternehmen wiederholt zum Ziel von Verbandsklagen.
Vorher-Nachher-Bilder: Aufklärung oder verbotene Werbung?
Im Zentrum der ersten Klage stand die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern auf Social Media. Die Aesthetify GmbH zeigte auf Plattformen wie Instagram dokumentierte Ergebnisse von Lippenunterspritzungen, Kinnformungen oder Nasenkorrekturen mittels Hyaluron. Diese Darstellungen dienten der Aufklärung potenzieller Patient:innen, die sich ein realistisches Bild vom möglichen Behandlungsergebnis machen wollten.
Die Verbraucherzentrale NRW sah darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (§11 HWG). Dieses verbietet vergleichende Darstellung für plastisch-chirurgische Eingriffe, sofern keine medizinische Notwendigkeit besteht. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 29.08.2024, dass auch minimalinvasive Unterspritzungen unter diesen Begriff fallen (Az. I-4 UKl 2/24).
Aesthetify hat die Darstellung der Inhalte daraufhin angepasst, obwohl das Unternehmen ausdrücklich betont, dass die gezeigten Bilder medizinisch sachlich, ungefiltert und ohne jede Manipulation präsentiert wurden – einzig zum Zweck der realistischen Erwartungshaltung und Risikoaufklärung. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde im Juli 2025 zurückgenommen.
Allgemeine Verfahrensdaten
1. OLG Hamm, Az. I-4 UKl 2/24
Urteil vom 29.08.2024 zur Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern. Revision durch BGH zugelassen.
2. BGH, Az. I ZR 170/24
Revision am 31.07.2025 zurückgenommen – Urteil des OLG Hamm rechtskräftig.
3. Wettbewerbszentrale / Verbraucherzentrale NRW:
Kritik an der Bezeichnung „Facharzt für ästhetische Medizin“. Verfahren zur Unterlassung erfolgreich.
4. Stellungnahme Aesthetify
Aesthetify akzeptiert die rechtlichen Entscheidungen und hat seine Kommunikation entsprechend angepasst. Das Unternehmen bekräftigt zugleich seinen Anspruch auf evidenzbasierte Aufklärung, patientenzentrierte Beratung und Transparenz im Umgang mit ästhetischen Behandlungen.
Fachärzte oder Irreführung? Zur Titel-Debatte auf der Aesthetify-Website
Im zweiten Verfahren wurde die Bezeichnung der behandelnden Ärzte als "Fachärzte für ästhetische Behandlungen" auf der Website bzw. im digitalen Beratungschat moniert. Die Wettbewerbszentrale und später auch die Verbraucherzentrale NRW beanstandeten, dass dies irreführend sei, da es keinen formal anerkannten Facharzttitel für "ästhetische Medizin" gebe.
Aesthetify betont, dass sämtliche Behandler approbierte Ärzte mit Spezialisierung in der ästhetischen Medizin sind. Die Formulierung sollte die Behandlungsschwerpunkte widerspiegeln – nicht eine formelle Facharztausbildung suggerieren. Dennoch wurde die Wortwahl im Sinne der Transparenz überarbeitet. Die aktuellen Inhalte weisen deutlich darauf hin, welche Qualifikationen im Einzelnen vorliegen.
Warum Aesthetify weiter aufklärt – trotz juristischem Gegenwind
Aesthetify sieht sich durch die wiederholte juristische Konfrontation mit Verbraucherverbänden gezwungen, grundlegende Fragen der Patientenkommunikation neu zu definieren. Dabei steht eines außer Frage: Die gesundheitliche Sicherheit, das informierte Einverständnis und die medizinisch-ethische Sorgfaltspflicht gegenüber den Patient:innenstehen für Aesthetify an oberster Stelle.
Die öffentliche Debatte über Bildvergleiche oder Berufsbezeichnungen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Menschen gezielt nach seriöser Beratung in der ästhetischen Medizin suchen. Aesthetify wird diesen Weg der sachlichen, evidenzbasierten Aufklärung – unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen – konsequent weitergehen.
Fazit: Verantwortung trotz Widerstand
Die Aesthetify GmbH hat in beiden Verfahren Anpassungen vorgenommen, ohne den eigenen Anspruch an moderne, patientenzentrierte Kommunikation aufzugeben. Die Verfahren zeigen, wie unklar die gesetzlichen Vorgaben für ästhetische Leistungen im digitalen Raum sind. Während die Verbraucherzentrale NRW formale Verstöße sucht, sieht Aesthetify seinen Auftrag darin, realistische Informationen, transparente Beratung und dokumentierte Ergebnisse bereitzustellen.
Ob sich Patienten davon abschrecken lassen sollten, bleibt fraglich – denn verantwortungsvolle Ästhetik braucht beides: medizinische Expertise und offene Kommunikation.
OLG Hamm vom 29.08.2024 (I-4 UKl 2/24)
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